Anmeldebedingungen

Allgemeine Anmelde-bedingungen

Anmeldeverfahren
Die Anmeldung für die Weiterbildungen der Sexualtherapie bzw. Sexualpädagogik erfolgt formlos per Email an leschner-beratung@web.de mit Angabe der Adresse und Handy. Das Institut bestätigt zeitnah den Eingang der Anmeldung. Die Anmeldung ist dann verbindlich.
Sollten sich mehr Teilnehmende für ein Seminar anmelden als Plätze vorhanden sind, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
 

Teilnahmekosten
Weiterbildungen Sexualpädagogik und Sexualtherapie: Die Seminargebühr beträgt 1.200,- Euro. Die Übernachtungen im Einzelzimmer mit Dusche/WC inklusive Vollpension (4 x Frühstücksbüfett, 5 x Vitalpause, 5 x Mittagsbüfett, 5 x Motivationspause, 4 x Abendbüfett (kalt) und nicht-alkoholische Getränke während des Seminartages) kosten im Tagungshaus Ebernburg 505,- Euro zusätzlich zur Seminargebühr. 
Gesamtpreis: 1.705,- Euro

Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 500,- Euro zu entrichten. Die jeweilige Restzahlung muss 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden. Eine individuelle Ratenzahlung ist ohne Aufschlag an Gebühren möglich.


Absage der Teilnahme
Eine Absage der Teilnahme ist bis 61 Tage vor Beginn der Weiterbildung kostenlos möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro ist jedoch bei jeder Absage durch den Teilnehmer*in zu entrichten.

Für die Seminargebühr von beiden Weiterbildungen Sexualtherapie und Sexualpädagogik und für die Übernachtungskosten des Tagungshaus Ebernburg gelten folgende Stornobedingungen:
a. bei Absage bis 61 Tage vor Veranstaltungstermin eine Bearbeitungsgebühr von 20€,
b. bei Absage zwischen 8 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin 60% der Seminargebühr und des Übernachtungspreises,
c. bei Absage zwischen 1 bis 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 80% der Seminargebühr und des Übernachtungspreises.
d. am ersten Tag der Veranstaltung die komplette Seminargebühr und der komplette Übernachtungspreis.

Ein Anrecht auf eine Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat besteht nicht.
Falls eine Teilnehmer*in aus einem triftigen Grund (Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, o.ä.) nicht an der Weiterbildung teilnehmen kann und die Frist der kostenfreien Stornierung (61 Tage) abgelaufen ist, bietet das Institut aus Kulanz eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung an. Einen Nachweis über diesen triftigen Grund muss dem Institut umgehend vorgelegt werden. Die Stornobedingungen für die Übernachtungen im Tagungshaus gelten weiterhin und sind entsprechend vom Teilnehmer*in im Fall der Umbuchung zu tragen.
Falls der Platz durch eine Teilnehmer*in (z.B. von einer möglichen Warteliste oder kurzfristigen Anmeldung) ersetzt werden kann, fällt lediglich die Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro an. Kann der Platz nicht nachbesetzt werden, wird eine Umbuchungsgebühr von 90,- Euro erhoben. Die Weiterbildung kann maximal 3mal verschoben werden. Bei der 4. Absage wird der volle Teilnahmebetrag einbehalten.


Absage durch das Institut für Sexualtherapie und Sexualpädagogik
Sollte ein Seminar aufgrund einer nicht erreichten Teilnehmerzahl oder aus jedwelchen anderen Gründen (z.B. Krankheit des Dozenten, usw.) abgesagt oder verschoben werden, erhalten die Teilnehmenden frühestmöglich eine Benachrichtigung. Der Vertrag zwischen einem Teilnehmer*in und dem Institut kann dann auch seitens des Instituts aus jedwelchen Gründen bis zu 61 Tage vor Beginn der Veranstaltung gekündigt werden. Von den Teilnehmenden können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits erfolgte Zahlungen von Teilnahmegebühren werden vollständig, ohne Abzug von Gebühren, umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Kosten für bereits gebuchte Bahnfahrkarten) sind ausgeschlossen.


Infos zum Bildungsscheck NRW
Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen dienen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss über 20.000,- € und darf höchstens 40.000,- € betragen (bzw. über 40.000,- € und maximal 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung).
Die Ermäßigung beträgt 50 % des Pauschalbetrages der beruflichen Weiterbildung. Der Pauschalbetrag wird pro Bildungsscheck auf Grundlage der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme festgelegt (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung sind nicht förderfähig und gehören somit nicht zu dem förderfähigen Pauschalbetrag). Die Zuwendung ist begrenzt auf maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.
Die Beantragung läuft auf Länderebene und muss von jeder Teilnehmer*in selbst beantragt werden. Die Reduzierung der Rechnung erfolgt in Absprache mit dem Institut für Sexualtherapie und Sexualpädagogik individuell.

Hier weitere Infos:

 Du hast Interesse an einer Weiterbildung?

Kontakt
Share by: